Informationen zur Corona-Situation, Unterrichtsmaterialien und Wiederbeginn des Unterrichts

Veröffentlicht von Redaktion am

Informationen von Freitag, 08.05.2020:

Schulspaß – auch mit Masken!

Ab Montag, dem 11.05.2020, kehrt – ganz behutsam – wieder etwas Normalität in das Schulleben der St. Walburga-Realschule zurück. In einer persönlichen E-Mail informieren die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer bis Sonntag, den 10.05.2020, ihre Schülerinnen und Schüler und deren Eltern über die Präsenztage der jeweiligen Klasse an der Schule. Der Plan umfasst die kommenden sieben Wochen bis zum Beginn der Sommerferien.

Anne, Orestis, Merle, Anna und Gillian aus der Jahrgangsstufe 10 beim Shooting für das Pressefoto zum Landessieg im Wettbewerb „Begegnung mit Osteuropa“

Informationen von Samstag, 02.05.2020:

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

nach der ersten Woche Präsenzunterricht danke ich den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 10 dafür, dass sie sich – zumindest in der Schule – so gut an die Regeln und Hygienevorgaben gehalten haben. Nachdem unsere Landesregierung am vergangenen Donnerstag die für uns wirklich relevanten Entscheidungen bis zum 6. Mai vertagt hat, werden wir in der kommenden Woche mit dem Unterricht zunächst so weiter verfahren, wie in der vergangenen.

Unterschied zwischen Pressemitteilung und Schulmail

Wie Sie vielleicht am Donnerstag mitbekommen haben, kursieren manchmal widersprüchliche Aussagen zu den für die Schulen getroffenen Entscheidungen. Das führt bei vielen zu großer Verwirrung. Zu Ihrem besseren Verständnis deshalb hier eine wichtige Hintergrundinformation: Reine Pressemitteilungen – auch wenn sie von der Landesregierung kommen – sind für uns nicht verbindlich. Es kann durchaus sein, dass sie nur den Zwischenstand einer noch laufenden Entscheidungsfindung darstellen. Die Meldungen in der Presse sind deshalb manchmal nicht ganz frei von inneren Widersprüchen. Wirklich verbindlich für uns sind die sogenannten Schulmails, die direkt vom Ministerium an die die Schulleitung gehen. Als Schule in kirchlicher Trägerschaft erhalten wir zusätzlich – in der Regel zeitnah im Anschluss an eine Schulmail des Ministeriums – noch verbindliche Anweisungen von unserem Schulträger. Gelegentlich sorgen erst diese Anweisungen vom Schulträger für Klarheit und sind dadurch eine große Hilfe. Erst wenn mir diese Vorgaben vorliegen, habe ich eine rechtsverbindliche Grundlage, auf der ich eine Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen kann. Wir entwickeln anschließend schulintern ein Konzept, wie die sich ständig verändernden Vorgaben in der Praxis unserer Schule umgesetzt werden können. Sobald dieses Konzept vorliegt, informieren wir Sie an dieser Stelle umgehend.

In diesem Sinne warten wir ab, welche Überraschungen uns die nächste Woche so bringt. Ich wünsche Ihnen und euch ein schönes Wochenende und lassen Sie sich / ihr euch nur von guter Laune anstecken.

Viele Grüße

Claudia Heitkamp-Kappest

Stellvertretende Schulleiterin

Informationen von Mittwoch, 22.04.2020:

Liebe Eltern,

heute habe ich zwei wesentliche Informationen für Sie.

Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern, die mit Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft leben, bei denen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht

Folgende Mitteilung des Ministeriums habe ich heute zu diesem Thema erhalten:

„Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, so kann eine Beurlaubung nach § 43 Abs. 4 Satz 1 SchulG NRW durch die Schulleiterin oder den Schulleiter schriftlich erfolgen.

Die Beurlaubung kann bis längstens zum 31. Juli 2020 (Ende des Schuljahres 2019/2020) ausgesprochen werden. Die Beurlaubung kann jederzeit durch eine schriftliche Erklärung seitens der Erziehungsberechtigten aufgehoben werden.

Voraussetzung für die Beurlaubung der Schülerinnen und Schüler ist, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt.“

Sollten Sie von dieser Situation betroffen sein, schicken Sie mir bitte einen formlosen Antrag auf Beurlaubung zu und reichen Sie bitte das geforderte ärztliche Attest schnellstmöglich nach.

Lernen auf Distanz

Eine weitere Information betrifft die Abrufbarkeit der Aufgaben, die in häuslicher Arbeit zu erledigen sind. Sofern es sich nicht um Wochenpläne handelt, stehen die Aufgaben für den jeweiligen Tag ab 7.30 Uhr auf der Homepage zur Verfügung.

Sobald ich wichtige neue Informationen haben, melde ich mich über diesen Weg wieder bei Ihnen.

Herzliche Grüße

Claudia Heitkamp-Kappest

Stellvertretende Schulleiterin

Informationen von Samstag, 18.04.2020:

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

soeben erhielt ich eine Mail vom Ministerium als Nachtrag zu den gestrigen Informationen.

Demnach ist die erwähnte Freiwilligkeit des Schulbesuches ab dem 23.04. nur für die Abiturienten gedacht. Das bedeutet für die Schülerinnen und Schüler unserer Schule, dass ab Donnerstag, 23.04. für die 10er-Klassen Schulpflicht besteht und ab dem 04.05. schrittweise auch für die anderen Jahrgangsstufen, sofern die Infektionsraten dies zulassen. Sobald ich dazu genauere Informationen habe, werde ich sie Ihnen und euch an dieser Stelle zukommen lassen.

Ich freue mich, ab Donnerstag die Klassen 10a und 10b endlich wieder in der Schule begrüßen zu dürfen.

Ihnen und euch weiterhin ein schönes Wochenende!

Viele Grüße

Claudia Heitkamp-Kappest

Stellvertretende Schulleiterin

Informationen von Freitag, 17.04.2020:

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler

hoffentlich haben Sie und ihr alle euch in den Osterferien gut erholt und seid gesund geblieben. Nach den vielen, teilweise widersprüchlichen Informationen, die in den letzten Tagen in der Presse kursierten, habe ich nun endlich vom Schulministerium und Schulträger verbindliche Informationen enthalten, die ich nun weitergeben kann. Folgende Anordnungen habe ich erhalten:

Schulbetrieb nach den Osterferien

Ab dem kommenden Donnerstag, den 23.04., besteht für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 10 die Möglichkeit, in die Schule zu kommen, um sich dort auf den Abschluss vorzubereiten. Eine Schulpflicht besteht ausdrücklich nicht. Die Eltern entscheiden eigenverantwortlich, ob sie ihre Kinder in die Schule schicken oder nicht.

Sollte die Entwicklung der Infektionsraten es zulassen, wird die Schule ab dem 04.05. schrittweise auch für die übrigen Schülerinnen und Schüler wieder geöffnet werden.

Zentrale Prüfungen

Aufgrund der unterschiedlich weit gediehenen Vorbereitungen der Schülerinnen und Schüler hat das Schulministerium entschieden, in diesem Jahr auf eine Prüfung mit landeseinheitlich gestellten Aufgaben zu verzichten. An deren Stelle soll eine durch die Lehrkräfte der Schule zu erstellende Prüfungsarbeit treten. Diese orientiert sich einerseits an den inhaltlichen Vorgaben für die ZP 10, nimmt aber andererseits auch stärker auf den tatsächlich erteilten Unterricht Bezug – stärker, als das bei zentralen Prüfungen möglich ist. Diese Prüfungsarbeiten können auch zu einem späteren Zeitpunkt als dem für die ZP 10 vorgesehenen ersten Prüfungstag, 12. Mai 2020, geschrieben werden. Den Termin für die Prüfungen an unserer Schule werden wir in Kürze festlegen.

Notbetreuung

Das bisherige Verfahren für die Notbetreuung wird wie gewohnt fortgesetzt. Wenn Sie unser diesbezügliches Angebot in Anspruch nehmen wollen, ist auch weiterhin eine Anmeldung bis um 12 Uhr am Vortrag mit den geforderten Unterlagen notwendig.

Hygiene

Durch unsere Vorbereitungen in dieser Woche haben wir gemeinsam mit dem Schulträger sicher gestellt, dass wir optimal in der Lage sind, in unserer Schule die die Hygiene betreffenden Vorgaben umzusetzen. Damit dies auch in der Praxis wirklich gelingt, sind wir aber auf Ihre Unterstützung angewiesen.

Bitte besprechen Sie mit Ihren Kindern noch einmal die Notwendigkeit hygienischen Verhaltens und vor allem eine korrekte Händehygiene. Weisen Sie Ihre Kinder noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass auch innerhalb der Schule und auf dem Schulweg ein Abstand zu anderen von 1,5 bis 2 Metern unbedingt eingehalten werden muss.

Auf dem Schulweg und auch jederzeit außerhalb der Unterrichtszeiten innerhalb des Schulgeländes (Pausen) besteht Maskenpflicht. Das Angebot an Mundbedeckungen ist auf dem freien Markt im Augenblick bekanntermaßen nicht besonders groß. Es tut mir außerordentlich leid, dass wir Ihnen deshalb keine Mundbedeckungen zur Verfügung stellen können. Deshalb hat der Schulträger entschieden: Für die Bereitstellung der Mundbedeckungen sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich. Bitte schicken Sie Ihre Kinder nur dann zur Schule, wenn Sie über eine entsprechende Mundbedeckung verfügen und keinerlei Krankheitssymptome aufweisen.

Es besteht die Möglichkeit, Mundbedeckungen selbst anzufertigen. Eine Anleitung dazu finden Sie unter anderem im Internet unter dem folgenden Link:

https://www.burdastyle.de/mundschutz_tutorial

Wenn Sie weiter unten auf der Seite auf „Vorlage öffnen“ klicken, erhalten Sie ein Schnittmuster mit detaillierter Anleitung zur Herstellung einer Mundbedeckung.

Lernen auf Distanz

Für alle Schülerinnen und Schüler, die nicht in die Schule kommen, gilt weiterhin, dass Aufgaben, die zu Hause erledigt werden können, wie bisher gestellt werden.

Je näher wir uns auf das Schuljahresende zubewegen, desto drängender werden auch die Fragen nach der Bewertung der Lernangebote auf Distanz. Bisher galt, dass die während des Ruhens des Unterrichts bearbeiteten Aufgaben keiner Leistungskontrolle oder -bewertung unterliegen. Allerdings hat das Ministerium dazu jetzt die folgende Regelung ergänzt: „Knüpft der Unterricht nach Wiederbeginn an die bearbeiteten Aufgaben an, so können Leistungen, die dann, auch infolge des häuslichen Arbeitens, aus dem Unterricht erwachsen, bewertet werden.“ Das heißt, dass nach einer kurzen Wiederholung des Stoffes eine notenrelevante Leistungsüberprüfung möglich ist.

Weitere Informationen

Die Vorbereitungen für die schrittweise Wiederaufnahme des Unterrichts laufen auf Hochtouren. In der ersten Hälfte der nächsten Woche werden wir Ihnen an dieser Stelle weitere Einzelheiten mitteilen.

Ich wünsche Ihnen ein schönes und hoffentlich entspanntes Wochenende!

Herzliche Grüße

Claudia Heitkamp-Kappest

Stellvertretende Schulleiterin

Information von Samstag, 04.04.2020:

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler

am ersten Tag der Osterferien fragt sich natürlich unsere ganze Schulgemeinschaft: „Wie geht es nach Ostern weiter?“ Leider kann ich dazu im Augenblick noch gar nichts sagen, weil das Ministerium zurzeit noch keine diesbezügliche Entscheidung treffen kann.

Schulbetrieb nach den Osterferien

Der Staatssekretär des Bildungsministeriums NRW formuliert es in einer gestern an die Schulleitungen versendete Mail so:

An diesem Wochenende beginnen die Osterferien. Und dennoch beschäftigt uns alle schon jetzt die Frage, wie es mit der Schule und dem Unterricht nach den Osterferien weitergehen wird. Die Entscheidung darüber wird vor allem unter den Gesichtspunkten des Gesundheitsschutzes zu treffen sein. Bund und Länder haben am Mittwoch dieser Woche entschieden, dass die bundesweiten Kontaktbeschränkungen bis zum 19. April 2020 aufrechterhalten werden müssen. Welche Verhaltensregeln ab dem 20. April 2020 gelten werden und welche Auswirkungen das auf den Schulbetrieb haben wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen. Es ist aber beabsichtigt, Sie am 15. April 2020 über die weiteren Schritte zu informieren. Im Vordergrund werden dabei Informationen zur Ausgestaltung und zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Schulbetriebes stehen.

Sobald uns vom Bildungsministerium neue Aussagen vorliegen, werden wir Sie und euch über die Homepage unserer Schule darüber informieren.

„Blaue Briefe“

Aufgrund des derzeit ruhenden Schulbetriebs werden in diesem Schuljahr keine Benachrichtigungen gemäß § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW wegen Versetzungsgefährdung („Blaue Briefe”) versendet. Dennoch gilt: Fächern, in denen bereits auf dem Halbjahreszeugnis die Note „mangelhaft“ stand, und deren Leistung nach wie vor nicht ausreichend sind, gelten als vorgewarnt, d.h. entsprechende Noten sind versetzungswirksam. Nach Wiederaufnahme des Schulbetriebes werden Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung informiert und beraten werden.

Schulfahrten und andere besondere, schulische Veranstaltungen

Nach Anweisung des Schulministeriums haben wir alle Schulfahrten, alle schulischen Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten und alle weiteren Projekte mit außerschulischen Partnern bis zum Ende des Schuljahres abgesagt.

Weitere Informationen

Bitte behalten Sie – vor allem zum Ferienende hin – unsere Homepage im Auge und überprüfen Sie regelmäßig den Posteingang in dem E-Mail-Postfach, das Sie uns angegeben haben. Nachrichten, die die ganze Schulgemeinschaft betreffen, veröffentlichen wir über die Homepage. Nachrichten, die nur einzelne Klassen oder Jahrgangsstufen betreffen, gehen Ihnen direkt per E-Mail zu.

Ganz herzlich danke ich an dieser Stelle dem gesamten Kollegium sowie Frau Hermes und Herrn Kayser, die sich alle mit so großem Engagement immer wieder auf die ungewöhnliche und sich ständig verändernde Situation einstellen. So tragen sie dafür Sorge, dass unser schulisches Leben so gut weiter verläuft, wie es unter diesen Umständen nur möglich ist. Ihnen, liebe Eltern, danke ich für Ihren unermüdlichen Einsatz und für die Unterstützung Ihrer Kinder. Euch liebe Schülerinnen und Schüler danke ich dafür, dass Ihr eifrig mitarbeitet und bei der Sache bleibt.

Ich wünsche Ihnen Ruhe und Frieden in der Familie, gesegnete Ostertage und vor allem: bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße

Claudia Heitkamp-Kappest

Stellvertretende Schulleiterin

Information von Samstag, 21.03.2020:

Liebe Eltern,

am Freitagnachmittag hat das Schulministerium eine neue Anordnung zur Notbetreuung erlassen, die ab Montag, den 23.03. Gültigkeit hat:

Notbetreuung für Kinder von Schlüsselpersonen

Ab Montag, den 23.03. wird das Notbetreuungsangebot für Schlüsselpersonen erweitert. Das betrifft sowohl den Kreis der berechtigten Personen als auch den zeitlichen Umfang der Betreuung. Ab Montag haben alle Beschäftigten, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt und dort unabkömmlich sind sowie eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können, unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, einen Anspruch auf Notbetreuung.

Auch der zeitliche Umfang der Notbetreuung wird ausgeweitet. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dieses Angebot bei Bedarf auch samstags und sonntags sowie in den Osterferien mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag wahrzunehmen.

Das Notbetreuungsangebot gilt täglich in der Zeit von 7:30 bis 12:45 Uhr, ggf. auch 15 Uhr und wird von uns Lehrkräften sowie dem Team der Übermittagbetreuung angeboten.

Bisher hat unsere Schule keine Anmeldungen für eine Notbetreuung erhalten. Alle Familien scheinen eine interne Lösung gefunden zu haben. Unser ganz besonderer Dank gilt allen, die jetzt helfend ins Rad greifen und so ihren Beitrag dazu leisten, die augenblickliche, ganz besonders Situation zu meistern.

Wenn Sie in Zukunft Betreuungsbedarf haben, beantragen Sie diesen bitte per E-Mail an die Schulleitung bis spätestens um 12:00 Uhr am Vortag. Den dazu leider notwendigen Antrag finden Sie hier:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Diesem Antrag können Sie auch entnehmen, welche Berufsgruppen berechtigt sind, das Betreuungsangebot in Anspruch zu nehmen. Die zweite Seite dieses Antrages ist ein Vordruck zu einer Bescheinigung Ihres Arbeitgebers oder Dienstvorgesetzten, in der Ihnen bestätigt wird, zu den Schlüsselpersonen zu gehören.

Natürlich gilt weiterhin: Bitte nutzen Sie das Notbetreuungsangebot wirklich nur in dringenden Notfällen. Je weniger Kinder wir betreuen müssen, desto geringer ist für alle Beteiligten die Ansteckungsgefahr.

Viele Grüße und bleiben Sie und Ihre Familie gesund!

Claudia Heitkamp-Kappest

Stellvertretende Schulleiterin

Information von Freitag, 20.03.2020:

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

nun liegt bereits die erste Woche ruhenden Unterrichts hinter uns. Wahrscheinlich haben wir uns alle noch nicht richtig an die Situation gewöhnt, aber wir werden alle auch weiter versuchen, das Beste aus der Situation zu machen. Um wirklich gemeinsam die Krise zu bewältigen und die Vorgaben von Landesregierung und Schulträger zu erfüllen, bitte ich dringend, die nachfolgenden Punkte zu beachten:

Meldepflicht bei Erkrankung und/oder Quarantäne

Unser Schulträger, das erzbischöfliche Generalvikariat, hat einen Krisenstab gebildet. In einer Organisationsverfügung hat dieser Krisenstab die folgende Anordnung getroffen:

Sollten Schülerinnen oder Schüler der Schulen in bischöflicher Trägerschaft nach ärztlicher Diagnose aufgrund des Coronavirus meldepflichtig erkrankt sein oder aufgrund behördlicher Anordnung unter häuslicher Quarantäne stehen, haben die Erziehungsberechtigten dies unverzüglich der Schule zu melden. Senden Sie diesbezügliche Meldungen bitte per Mail an

info@walburga-realschule.de.

Die Schulleitung gibt diese Meldung dann unverzüglich an den Krisenstab weiter. Selbstverständlich werden diese Informationen und alle damit verbundenen Daten absolut vertraulich behandelt.

Sicherstellung der Kommunikation zwischen Elternhaus und Schule

Leider haben noch nicht alle Eltern oder Erziehungsberechtigten eine E-Mail-Adresse, unter der wir Sie zuverlässig erreichen können, bei der jeweiligen Klassenleitung hinterlegt. Zur Sicherstellung der Kommunikation ist das aber dringend erforderlich. Deshalb:

Bitte schicken Sie von dieser E-Mail-Adresse aus umgehend eine Mail an die zuständige Klassenleitung mit dem Namen Ihres Kindes.

Die E-Mail-Adressen der für Sie zuständigen Klassenleitungen finden Sie auf unserer Homepage: www.walburga-realschule.de.

Die auf diese Weise gesammelten E-Mail-Adressen werden nur vom jeweiligen Klassenlehrer und vom Sekretariat in einer gesicherten Liste gespeichert. Genutzt werden Sie für wichtige, individuellen Informationen sowie ggf. für den Versand von Unterrichtsmaterial, Aufgaben und für Zwecke der Klassenorganisation. Die Verwendung der E-Mail-Adressen erfolgt lediglich temporär. Wenn der Unterricht wieder wie gewohnt stattfindet, werden die Listen vernichtet.

Informationen zur weiteren Entwicklung

Zur Zeit muss leider ständig mit sehr kurzfristigen Änderungen und Ergänzungen der Anweisungen gerechnet werden. Bitte schauen Sie deshalb mindestens zweimal täglich (morgens und abends) auf der Homepage der Schule vorbei. Sollten Sie Fragen haben, finden Sie auf der Schul-Homepage entsprechende Kontaktmöglichkeiten zu Fach- und Klassenlehrkräften sowie ggf. auch zur stellvertretenden Schulleitung.

Hoffen wir, dass wir die Krise glimpflich und so schnell wie möglich überstehen. In diesem Sinne lege ich Ihnen und euch die folgende Aktion der Kirchen im HSK warm ans Herz:

https://www.radiosauerland.de/artikel/glockenlaeuten-als-zeichen-der-hoffnung-in-der-corona-krise-540654.html

Viele Grüße und bleiben Sie und Ihre Familie gesund!

Claudia Heitkamp-Kappest

Stellvertretende Schulleiterin

Information von Montag, 16.03.2020:

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

ab sofort stellt die St. Walburga-Realschule für alle Schülerinnen und Schüler aller Klassen Aufgaben und Arbeitsmaterial für die Hauptfächer (Deutsch, Mathematik, Englisch) sowie für das gewählte Differenzierungsfach (ab Klasse 7) bereit, die von den Schülerinnen und Schülern verpflichtend im angegebenen Zeitraum zu bearbeiten sind.

Wir haben hierfür eine Downloadmöglichkeit auf der Schul-Homepage eingerichtet, die nach Klassen und Fächern sortiert ist. Der jeweilige Downloadbereich ist von zu Hause aus täglich auf neue Aufgaben zu kontrollieren, bis der Schulbetrieb wieder aufgenommen wird (mit Ausnahme der Osterferien).

Bei Fragen oder Schwierigkeiten stehen die jeweiligen Fachlehrer per e-Mail zur Verfügung.

Die Aufgaben sind über den Link – Unterrichtsmaterial –in der Hauptnavigation zu erreichen. Das jeweilige Zugangspasswort entspricht der Klassenraumnummer der jeweiligen Klasse (Tipp: im Zweifel hilft hier ein Blick in den eigenen Stundenplan).

Information von Sonntag, 15.03.2020:

Liebe Eltern,

das Schulministerium und unser Schulträger haben inzwischen ihre Anweisungen für die nächsten Tage etwas konkretisiert. Ergänzend zu meinem Schreiben vom 13.03. bringe ich Sie im Folgenden auf den neuesten Stand:

Betreuung – Übergangsregelung für Montag, 16.03.2020 und Dienstag 17.03.2020

An diesen beiden Tagen wird in unserer Schule kein Brötchenverkauf stattfinden. Eltern, die ihre Kinder an diesen beiden Tagen in die Schule schicken, werden gebeten, ihnen entsprechende Verpflegung mitzugeben.

Not- Betreuungsangebot für die Zeit vom 18.03.2020 bis zu den Osterferien

Für den Zeitraum vom 18.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien bietet unsere Schule laut Erlass vom 13.03.2020 ein Not-Betreuungsangebot für betreuungsbedürftige Schülerinnen und Schüler – in der Regel der Jahrgangsstufen 5 und 6 – als Kinder von unentbehrlichen Schlüsselpersonen an.

Für diese Kinder wird eine vor-Ort-Betreuung in den Schulräumlichkeiten zu den üblichen Unterrichtszeiten (7:30 Uhr bis 12:45 Uhr) sichergestellt, sofern eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten oder Arbeitsgestaltung (bspw. Homeoffice) nicht gewährleistet werden kann. Ob eine weitergehende Betreuung in der Mittagszeit angeboten werden kann und darf, wird in den nächsten beiden Tagen entschieden.

Schlüsselpersonen sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient.

Dazu zählen insbesondere

  • alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege dienen,
  • alle Einrichtungen der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe,
  • alle Einrichtungen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz) dienen,
  • alle Einrichtungen der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, Öffentlicher Nahverkehr, Entsorgung),
  • alle Einrichtungen der Lebensmittelversorgung,
  • alle Einrichtungen, die der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

Um dieses Betreuungsangebot nutzen zu können, ist laut Anweisung der Landesregierung ein Nachweis erforderlich. Dieser Nachweis ist durch eine schriftliche Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers oder Dienstvorgesetzten gegenüber der Schulleitung zu erbringen.

Um die Notbetreuung in den nächsten beiden Tagen optimal vorbereiten zu können, haben wir eine Bitte an Sie: Wenn Sie als Schlüsselperson vom beschriebenen Notbetreuungs-Angebot Gebrauch machen müssen, melden Sie dies bitte unter Angabe folgender Informationen an:

Name, Vorname, Klasse, Betreuungszeiten, Unverzichtbare Funktionstätigkeit der Eltern

Übermitteln Sie uns diese Informationen und die unbedingt notwendige schriftliche Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers oder Dienstvorgesetzten bis spätestens Dienstag, 17.03.2020, 19.00 Uhr per Mail an info@walburga-realschule.de. Die Originalbescheinigung geben Sie entweder Ihrem Kind am ersten Notbetreuungstag mit oder Sie senden uns diese per Post zu.

Bitte behalten Sie die Informationen auf dieser Internetseite im Auge, da ergänzende Anweisungen der Landesregierung oder des Schulträgers erfolgen können.

In dieser Sache haben wir eine dringende Bitte an Sie: Bitte nutzen Sie das Notbetreuungsangebot wirklich nur in dringenden Notfällen. Je weniger Kinder wir betreuen müssen, desto geringer ist für alle Beteiligten die Ansteckungsgefahr.

Sicherstellung der Kommunikation zwischen Elternhaus und Schule

Im Augenblick ist täglich – manchmal sogar stündlich – mit neuen Entwicklungen und offiziellen Anweisungen zu rechnen. Über unsere Informationen auf dieser Homepage hinaus kann es erforderlich sein, einzelne Teile der Elternschaft gezielt anzusprechen. Um sicherstellen zu können, dass dies zuverlässig funktioniert und Sie immer zeitnah alle wirklich relevanten Informationen erhalten, bitte ich Sie heute, uns noch einmal eine E-Mail-Adresse mitzuteilen, über die wir Sie kurzfristig und sicher erreichen können. Bitte schicken Sie von dieser E-Mail-Adresse aus bis spätestens Montag, 16.03.2020, 19:00 Uhr, eine Mail an die zuständige Klassenleitung mit dem Namen Ihres Kindes.

Die E-Mail-Adressen der für Sie zuständigen Klassenleitungen finden Sie auf unserer Homepage: www.walburga-realschule.de.

Die auf diese Weise gesammelten E-Mail-Adressen werden nur vom jeweiligen Klassenlehrer und vom Sekretariat in einer gesicherten Liste gespeichert. Genutzt werden Sie für wichtige, individuelle Informationen sowie ggfs. für den Versand von Unterrichtsmaterial, Aufgaben und für Zwecke der Klassenorganisation. Die Verwendung der E-Mail-Adressen erfolgt lediglich temporär. Wenn der Unterricht wieder wie gewohnt stattfindet, werden die Listen vernichtet.

Informationen zur weiteren Entwicklung

Zurzeit muss leider ständig mit sehr kurzfristigen Änderungen und Ergänzungen der Anweisungen gerechnet werden. Bitte schauen Sie deshalb mindestens zweimal täglich (morgens und abends) auf der Homepage der Schule vorbei. Sollten Sie Fragen haben, finden Sie auf der Schul-Homepage entsprechende Kontaktmöglichkeiten zu Fach- und Klassenlehrkräften sowie ggf. auch zur stellvertretenden Schulleitung.

Viele Grüße und bleiben Sie und Ihre Familie gesund!

Claudia Heitkamp-Kappest

Stellvertretende Schulleiterin

www.walburga-realschule.de

Information von Freitag, 13.03.2020:

Liebe Eltern,

wie Sie vermutlich bereits den Medien entnommen haben, hat die Landesregierung von NRW beschlossen, ab Montag, den 16.03.2020 alle Schulen bis zum Beginn der Osterferien zu schließen. In enger Absprache mit dem Schulträger haben wir in den letzten Tagen für diesen Fall einen Notfallplan erarbeitet. Wir stehen auch weiterhin im unmittelbaren Kontakt mit dem Schulträger und der Schulbehörde und werden Sie an dieser Stelle informieren, sobald wichtige Entwicklungen eintreten.

Die wichtigsten Punkte sind im Augenblick:

Ruhen des Unterrichts ab Montag 16.3.2020 bis zum Beginn der Osterferien/Kontakt

Alle Schulen im Land NRW werden zum 16.3.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Die Schule stellt in dieser Zeit alle erforderlichen Informationen für Eltern und Schüler auf dieser Schul-Homepage zur Verfügung. In einigen Lerngruppen wurde bereits am Freitag, den 13.03. verabredet, wie Aufgaben und Arbeitsaufträge bereitgestellt werden. In allen übrigen Fällen erhalten Sie die notwendigen Informationen im Laufe des Montags.

Betreuung – Übergangsregelung für Montag, 16.3.2020 und Dienstag 17.3.2020

An diesen beiden Tagen stellt die Schule während der üblichen Unterrichtszeit (1. bis 6. Stunde) und im Nachmittagsbereich bis längstens 15:30 Uhr eine Betreuung sicher, falls Eltern auf eigene Verantwortung ihre Kinder zur Schule schicken müssen, um die neue Situation zu planen.

Not- Betreuungsangebot für die übrige Zeit bis zu den Osterferien

Nur für Eltern, die nachweislich in unverzichtbaren Funktionsbereichen – vor allem im Gesundheitswesen – arbeiten und die wegen fehlender Kinderbetreuung sonst für ihren Dienst ausfallen würden, wird es ein Not-Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 geben. Der Zeitrahmen ist im Einzelfall abzuklären. Laut Schulministerium werden zum Thema Notbetreuung zeitnah weitere Anweisungen ergehen. Wir informieren Sie an dieser Stelle umgehend, sobald uns weitere Informationen vorliegen.

Zentrale Prüfungen und Klassenarbeiten

Informationen zu den Zentralen Prüfungen in Klasse 10 (ZP 10) sowie zum Umgang mit Klassenarbeiten etc. werden den Schulen in den kommenden Tagen gesondert übermittelt und auf der Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung (www.schulministerium.nrw.de) veröffentlicht und stetig aktualisiert. Selbstverständlich informieren wir Sie an dieser Stelle sofort, wenn uns diese Informationen vorliegen.

Wiederbeginn des Unterrichts

Der Wiederbeginn des Unterrichts ist geplant für Montag, den 20.4.2020 nach den Osterferien, hängt aber von der dann vorherrschenden Lage ab. Wir informieren Sie an dieser Stelle rechtzeitig.

Informationen zur weiteren Entwicklung

Bitte schauen Sie regelmäßig auf der Homepage der Schule vorbei. Sollten Sie Fragen haben, finden Sie auf der Schul-Homepage entsprechende Kontaktmöglichkeiten zu Fach- und Klassenlehrkräften sowie ggf. auch zur stellvertretenden Schulleitung.

Wir stehen vor einer ungewöhnlichen Herausforderung, die wir gemeinsam meistern werden.

Viele Grüße und bleiben Sie und Ihre Familie gesund!

Claudia Heitkamp-Kappest

Stellvertretende Schulleiterin

www.walburga-realschule.de


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